- verhindert Gasaustritt bei Beschädigung bzw. Lösen der Schlauchleitung und schliesst den Gasdurchgang ab, sobald der Nenndurchfluss um 10 % überschritten wird
- Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
- Schlauchleitungen die länger als 400 mm sind, müssen gemäss den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der DGUV Regel 110-010 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - bisher DGUV Vorschrift 79) mit einer Schlauchbruchsicherung SBS abgesichert werden.
- Schlauchleitungen die länger als 1500 mm sind, müssen gemäss dem DVGW-Arbeitsblatt G 612 mit einer Schlauchbruchsicherung SBS abgesichert werden.
- Schlauchbruchsicherungen SBS mit dem Betriebsdruck 29 mbar sind nicht für den Einsatz in Deutschland geeignet!
Eigenschaften
Art Gasregler, Gasschläuche:Leitungen und Zubehör
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